📑 PRO HMG Art. 9 Abs. 2 A - C
Unter dem Namen IG Formula Arzneimittel (IGFA) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches sowie der vorliegenden Statuten. Der Sitz des IGFA befindet sich in Ebnat-Kappel (SG). Unser Zweck beschreibt sich wie folgt:
- Den Erhalt und die Förderung der "Formula Welt" laut HMG Art. 9 Abs. 2 A - C unter Berücksichtigung von angemessenen und rechtlich korrekten Qualitätsvorschriften sowie dem geltenden Gesetz.
- Schaffung einer Plattformen für den Informationsaustausch zwischen Apotheken, Drogerien, Industrie und Berufsverbänden (wie z.B. Drogistenverband und pharmaSuisse).
- Die Wissensentwicklung im Kontext mit der Herstellung von Arzneimitteln nach HMG Art. 9 Abs. 2 A -C.
👥 Unsere Mitglieder
Branchenverbände
Die Verzahnung der relevanten Branchenverbände als Partner der IGFA ist ein entscheidendes Instrument. Mögliche Massnahmenpakete, geplante Kommunikationsmittel oder der Wissenstransfer können so branchenweit abgesprochen, geprüft und koordiniert werden.
Einzelmitglieder (APO/DRO)
Nicht gruppierte oder einer Kette angehörenden Apotheken und Drogerien können ebenfalls Einzelmitglied (APO/DRO) der IGFA werden und bilden die zweite wichtige Säule der IGFA.
Einzelmitglieder (Industrie)
Industriepartner oder Dienstleistungsunternehmen, welche Rohstoffe, Verpackungsmaterial oder Dienstleistungen für die Herstellung von Arzneimitteln nach HMG 9. Abs.2 geeignet sind, können Einzelmitglieder (Industrie) der IGFA werden. Sie sind die dritte Säule der IGFA und liefern die Ausgangssubstanzen eines jedes Formula Arzneimittel.
Kollektivmitglieder (APO/DRO)
Tragende Säule der IGFA sind unter anderen die in Gruppierungen und Ketten organisierten Apotheken und Drogerien. Die Fachverantwortlichen der jeweiligen Zentralen dieser Organisationen sind meist erste Anlaufstelle für Fragen im Kontext mit HMG 9 Abs. 2. Sie sollen einerseits diese Anforderungen in die IGFA einbringen, aber auch aktiv in der IGFA zur Lösung dieser Probleme beitragen.
Supporter
Supporter können als Katalysator innerhalb der Branche für mehr Aufmerksamkeit und Schlagkraft sorgen. Supporter besitzen ein Informationsrecht und können in den Arbeitsgruppen mitarbeiten. Sie verfügen
jedoch kein Stimmrecht in der Vereinsversammlung.