📑 PRO HMG Art. 9 Abs. 2 A - C 

Unter dem Namen IG Formula Arzneimittel (IGFA) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches sowie der vorliegenden Statuten. Der Sitz des IGFA befindet sich in Ebnat-Kappel (SG). Unser Zweck beschreibt sich wie folgt:

  1. Den Erhalt und die Förderung der "Formula Welt" laut HMG Art. 9 Abs. 2 A - C unter Berücksichtigung von angemessenen und rechtlich korrekten Qualitätsvorschriften sowie dem geltenden Gesetz.

  2. Schaffung einer Plattformen für den Informationsaustausch zwischen Apotheken, Drogerien, Industrie und Berufsverbänden (wie z.B. Drogistenverband und pharmaSuisse).

  3. Die Wissensentwicklung im Kontext mit der Herstellung von Arzneimitteln nach HMG Art. 9 Abs. 2 A -C. 

👥 Unsere Mitglieder 

Kollektivmitglieder (APO/DRO)

Nature First AG
DR. BÄHLER DROPA AG
Pedro-Drogerie AG
TopPharm Apotheken und Drogerien Genossenschaft
Lindenapotheken AG
Drogovita GmbH
Dromenta Genossenschaft
Saner Apotheke AG
Dr. Tscheulin AG

Einzelmitglieder (Industrie)

Weleda AG
Herbamed AG
Wala Schweiz AG
Spagyros AG
E. Anwander & Cie. AG

Einzelmitglieder (APO/DRO)

consultant.sante.swiss
Klinik Arlesheim AG
Drogerie Krämer AG
Drogerie Renfer
Natura Drogerie Suhr
Artemis Drogerie GmbH
Natur Drogerie Britschgi
Drogerie zum Chrüterhüsli AG
Apotheke Brentano AG
Jura-Apotheke
Burgerstein Apotheke AG
Naturheilpraxis Landmesser AG
Bollwerk Apotheke AG
Steinmannli Drogerie GmbH
Natura Drogerie Küttigen
Drogerie SOLARIS GmbH
Drogerie Zumsteg AG
Drogerie & Gesundheitszentrum Riesen GmbH
Apotheke Dr. Noyer
Drogerie Buchs GmbH
Brunnmatt Drogerie
Dorf-Drogerie Hafen AG
Drogerie Käser & Vögeli
Buchsi Apotheke AG

Kollektivmitglieder (APO/DRO)

Tragende Säule der IGFA sind unter anderen die in Gruppierungen und Ketten organisierten Apotheken und Drogerien. Die Fachverantwortlichen der jeweiligen Zentralen dieser Organisationen sind meist erste Anlaufstelle für Fragen im Kontext mit HMG 9 Abs. 2. Sie sollen einerseits diese Anforderungen in die IGFA einbringen, aber auch aktiv in der IGFA zur Lösung dieser Probleme beitragen.

Einzelmitglieder (APO/DRO)

Nicht gruppierte oder einer Kette angehörenden Apotheken und Drogerien können ebenfalls Einzelmitglied (APO/DRO) der IGFA werden und bilden die zweite wichtige Säule der IGFA.

Einzelmitglieder (Industrie)

Industriepartner oder Dienstleistungsunternehmen, welche Rohstoffe, Verpackungsmaterial oder Dienstleistungen für die Herstellung von Arzneimitteln nach HMG 9. Abs.2 geeignet sind, können Einzelmitglieder (Industrie) der IGFA werden. Sie sind die dritte Säule der IGFA und liefern die Ausgangssubstanzen eines jedes Formula Arzneimittel. 

👑 Der Vorstand 

Der Vorstand besteht aus Vertreter*innen aller Mitgliederkategorien. Der Vorstand priorisiert die Handlungsfelder im Zusammenhang mit dem Vereinszweck, stellt eine dazu passende Arbeitsgruppe zusammen und formuliert einen Arbeitsauftrag inkl. Budget selbständig. Nach Abschluss der Arbeiten, löst der Vorstand die Arbeitsgruppen wieder auf. 

Elisabeth von Grünigen
Beisitzer(in)
Hans-Ruedi Schweizer
Geschäftsführer(in)
Markus Koch
Beisitzer(in)
Patrick Hurter
Präsident(in)